A. Ermittlung der Wahlbeteiligung
Unmittelbar nach der Wahl werden durch den Wahlvorstand im Wahllokal die Stimmen ausgezählt. Zuvor müssen alle nicht ausgefüllten Stimmzettel aus dem Auszählraum entfernt werden.
Anschließend muss die Wahlbeteiligung der Schule ermittelt werden. Dafür werden alle Stimmzettel gezählt und mit der Liste, die während der Wahl geführt wurde, abgeglichen.
Die Summe aller abgegebenen Stimmen bzw. Stimmzettel geteilt durch die Summe aller im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen ergibt die Wahlbeteiligung an der Schule.
B. Stimmzettel sortieren
Die Stimmzettel werden auf drei verschiedene Stapel verteilt. Bei dem Stapel mit den gültigen Stimmzetteln wird unterschieden in Stimmzettel mit IDENTISCHER Erst- und Zweitstimme bzw. mit UNTERSCHIEDLICHER Erst- und Zweitstimme.
C. Stimmzettel in Abstreichliste übertragen
Anschließend wird die Abstreichliste (HIER ZUM DOWNLOAD) vorbereitet, indem bei der Erst- und Zweitstimme die Reihenfolge der Kandidierenden bzw. Parteien vom Stimmzettel eingetragen wird.
Anschließend wird jeder einzelne Stimmzettel nach den VIER-AUGEN-PRINZIP in die Abstreichliste übertragen.
Wenn alle Stimmzettel übertragen sind, kann das Ergebnis ganz einfach abgelesen werden.
D. Ergebnis in Auszählungsliste übertragen
Am Ende wird das Ergebnis in die Auszählungsliste übertragen. Auf dieser Liste befindet sich auch der Link zur Übermittlung des Schulergebnisses an die Juniorwahl-Zentrale, damit das Schulergebnis in das Gesamtergebnis einfließt.
Kriterien ungültiger Stimmzettel
Wann ist ein Stimmzettel ungültig?
Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen oder andere eine politische Weltanschauung ausdrückende Kennzeichen sind – weil nicht neutral – unzulässig und führen zur Ungültigkeit.
Kennzeichnung mit einem Smiley-Gesicht oder ähnlichen Symbolen führt ebenfalls zur Ungültigkeit, da diese Symbole mehrdeutig sind und daher keinen eindeutigen Wählerwillen erkennen lassen.
Ein Stimmzettel ist zudem ungültig, wenn er einen Zusatz oder Vorbehalt enthält. Nach allgemeinem Sprachgebrauch ist unter Zusatz jede über die zulässige Abstimmungskennzeichnung hinausgehende die Stimmabgabe betreffende verbale Beifügung auf dem Stimmzettel zu verstehen.
Zu den unzulässigen Zusätzen oder Vorbehalten zählen allgemeine kritische Anmerkungen neben der Kennzeichnung, Erläuterungen zu den Gründen der Stimmabgabe, Meinungs- oder Gefühlsäußerungen bezogen auf die Wahl, Hinweise auf den Wähler.
Quelle: https://www.bundeswahlleiter.de/service/glossar/u/ungueltiger-stimmzettel.html
A. Onlineportal aufrufen
Im ersten Schritt melden Sie sich mit den Ihnen bekannten Zugangsdaten in Ihrem Online-Portal an. Dort gehen Sie auf den Punkt WAHLERGEBNISSE. Anschließend gelangen Sie auf die Seite, auf der Sie die Zugangsdaten und den Link zur Eingabe Ihres Ergebnisses erhalten.
B. Wahlbeteiligung eintragen
Nachdem Sie sich mit den Zugangsdaten eingeloggt haben, übertragen Sie aus der Auszählungsliste die Anzahl der Wahlberechtigten und die Anzahl der abgegebenen Stimmen. Damit wird die Wahlbeteiligung an der Schule ermittelt.
C. Erststimme eintragen
Danach übertragen Sie die Anzahl der Stimmen auf die jeweilige Kandidatin bzw. jeweiligen Kandidaten. Hier haben Sie auch die Möglichkeit die ungültigen Stimmen einzutragen.
Das System errechnet automatisch die Summe der eingetragenen Stimmen.
Sollte die Summe aller abgegeben Stimmen nicht mit der Anzahl aller Stimmen aus dem ersten Schritt übereinstimmen, erhalten Sie automatisch eine Fehlermeldung.
Wenn eine Kandidatin bzw, ein Kandidat keine Stimme erhalten hat, müssen Sie eine „0“ eintragen.
D. Zweitstimme eintragen
Danach übertragen Sie die Anzahl der Stimmen auf die jeweilige Partei. Hier haben Sie auch die Möglichkeit die ungültigen Stimmen einzutragen.
Das System errechnet automatisch die Summe der eingetragenen Stimmen.
Sollte die Summe aller abgegeben Stimmen nicht mit der Anzahl aller Stimmen aus dem ersten Schritt übereinstimmen, erhalten Sie automatisch eine Fehlermeldung.
Wenn eine Partei keine Stimme erhalten hat, müssen Sie eine „0“ eintragen.
Mit Hilfe unserer interaktiven Ergebnisgrafik können Sie die Verteilung der Erst-und Zweitstimmen nach Wahlkreisen einsehen und für die Ergebnisanalyse im Unterricht nutzen.
Bitte beachten Sie: hier werden nur Wahlkreise dargestellt, in denen mehr als drei Schulen an der Juniorwahl teilgenommen haben, damit keine Rückschlüsse auf das Abstimmungsverhalten der Schüler*innen einzelner Schulen gezogen werden können. Aus demselben Grund veröffentlichen wir auch keine individuellen Schulergebnisse!